Welche Dienstleistungen sind betroffen?
Der EAA erfasst Produkte und Dienstleistungen, die als wesentlich für das tägliche Leben gelten. Im digitalen Bereich sind vor allem folgende Dienstleistungen betroffen:
- der elektronische Geschäftsverkehr
- Bankdienstleistungen für Verbraucher
- elektronische Kommunikationsdienste
- Elemente von Personenverkehrsdiensten (Websites, Apps, elektronische Tickets, Echtzeitinformationen)
- E-Books und die dafür bestimmte Lesesoftware
- der Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten
Was Sie tun müssen
- Prüfen, ob Ihre Dienstleistungen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen
- Ihre Websites und Apps anhand der Norm EN 301 549 auditieren
- Abweichungen beheben, vorrangig in den zentralen Abläufen
- Die vorgeschriebenen Informationen zur Barrierefreiheit veröffentlichen, zum Beispiel in Ihren AGB
- Ihre Konformität und eine gegebenenfalls geltend gemachte unverhältnismäßige Belastung dokumentieren
Eine Richtlinie, nationale Umsetzungen
Jeder Mitgliedstaat hat den EAA in nationales Recht umgesetzt und eigene Aufsichtsbehörden benannt. Sanktionen und praktische Einzelheiten unterscheiden sich daher von Land zu Land. Wir prüfen nach dem Standard, der in jedem Land gilt, in dem Sie tätig sind.
Für bestimmte Verträge und Geräte, die bereits vor Juni 2025 bestanden, gibt es Übergangsfristen: Sie entbinden nicht davon, neue Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Diese Seite gibt einen Überblick über den geltenden Rechtsrahmen. Sie stellt keine Rechtsberatung dar: Die Rechtstexte und ihre Anwendungsbestimmungen können sich ändern.