Wer muss den RGAA einhalten?
- Verwaltungen, Gebietskörperschaften und öffentliche Einrichtungen
- Stellen, die mit einer öffentlichen Aufgabe betraut sind
- Unternehmen mit einem Umsatz in Frankreich von mehr als 250 Millionen Euro
- Unternehmen, die unter den EAA fallende Produkte und Dienstleistungen anbieten, seit dem 28. Juni 2025
Wie wird der Konformitätsgrad berechnet?
Das Audit erfolgt an einer repräsentativen Stichprobe von Seiten. Für jedes anwendbare Kriterium wird die Website als konform oder nicht konform eingestuft. Der Konformitätsgrad entspricht dem prozentualen Anteil der konformen Kriterien an den anwendbaren Kriterien.
Unter 50 % gilt die Website als „nicht konform“, zwischen 50 % und 99 % als „teilweise konform“, bei 100 % als „vollständig konform“.
Ihre Veröffentlichungspflichten
- Eine auf einem Audit beruhende Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen
- Auf jeder Seite den Hinweis „Barrierefreiheit: nicht / teilweise / vollständig konform“ anzeigen
- Einen Mehrjahresplan und jährliche Aktionspläne veröffentlichen
- Eine Kontaktmöglichkeit anbieten, über die sich Barrieren melden lassen
Diese Seite gibt einen Überblick über den geltenden Rechtsrahmen. Sie stellt keine Rechtsberatung dar: Die Rechtstexte und ihre Anwendungsbestimmungen können sich ändern.