Der öffentliche Sektor
Niederländische öffentliche Stellen müssen die Norm EN 301 549 erfüllen und für jede ihrer Websites und Apps eine Erklärung zur Barrierefreiheit (toegankelijkheidsverklaring) veröffentlichen.
Unternehmen und der EAA
Unternehmen, die Verbrauchern unter den EAA fallende Dienstleistungen anbieten – E-Commerce, Banken, Verkehr, Telekommunikation –, müssen diese seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei gestalten.
Diese Seite gibt einen Überblick über den geltenden Rechtsrahmen. Sie stellt keine Rechtsberatung dar: Die Rechtstexte und ihre Anwendungsbestimmungen können sich ändern.