Der Konformitätsgrad ist die Zahl, die in Ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit steht. Er wird oft missverstanden – so wird er berechnet.
Ein Audit auf Basis einer Stichprobe
Der RGAA verlangt nicht, jede Seite einer Website zu testen. Das Audit erfolgt an einer repräsentativen Stichprobe: Startseite, Kontakt, Impressum, Erklärung zur Barrierefreiheit, Sitemap, Hilfeseiten sowie repräsentative Seiten für jeden Inhaltstyp und jeden Prozess (Registrierung, Bestellung, Zahlung …).
Kriterium für Kriterium
Der RGAA 4.1 umfasst 106 Kriterien. Für jedes Kriterium stellt der Auditor fest, ob es:
- konform ist: Alle Seiten der Stichprobe erfüllen es;
- nicht konform ist: Mindestens eine Seite der Stichprobe erfüllt es nicht;
- nicht anwendbar ist: Das Kriterium betrifft keinen Inhalt der Stichprobe.
Die Berechnung
Der Konformitätsgrad ist der prozentuale Anteil der konformen Kriterien an den anwendbaren Kriterien. Ein einziger Fehler auf einer einzigen Seite genügt, damit ein Kriterium für die gesamte Website als nicht konform gilt.
| Konformitätsgrad | Anzuzeigender Hinweis |
|---|---|
| Unter 50 % | Nicht konform |
| 50 % bis 99 % | Teilweise konform |
| 100 % | Vollständig konform |
Was der Konformitätsgrad nicht aussagt
Hinter 80 % kann sich eine vollständige Blockade verbergen: Ist der Bezahlbutton nicht per Tastatur bedienbar, kann ein Kunde nicht bestellen – unabhängig vom Konformitätsgrad. Deshalb kombinieren unsere Audits das RGAA-Prüfraster mit Nutzertests durch Auditoren mit Behinderung: Sie erfahren nicht nur, wie viele Kriterien erfüllt sind, sondern auch, wo Ihre Nutzer blockiert werden.